Winterdienstpflicht in Leverkusen – Wichtige Hinweise für Eigentümer:innen
Während der Wintermonate sind Grundstückseigentümer:innen in Leverkusen gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Zugänge rund um ihre Immobilie sicher und rutschfrei zu halten.
Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche und sogar Einschränkungen im Versicherungsschutz.
✅ Das müssen Eigentümer:innen in Leverkusen wissen:
📅 Räumzeiten einhalten:
Werktags bis 7:00 Uhr
Sonn- und Feiertage bis 9:00 Uhr
Gehwege müssen zu diesen Zeiten geräumt und gestreut sein.
📏 Mindestbreite einhalten:
Gehwege sind mindestens 1,50 Meter breit eisfrei zu halten, damit Fußgänger:innen sicher passieren können.
🌱 Umweltschonend streuen:
Verwenden Sie Sand oder Splitt statt aggressivem Streusalz – besonders in Grünanlagen oder ökologisch sensiblen Bereichen.
🚫 Schnee richtig lagern:
Schnee darf nicht auf öffentliche Straßen geschoben werden! Lagern Sie ihn am Rand Ihres Grundstücks, ohne den Verkehr zu behindern.
📝 Übertragung der Winterdienstpflicht möglich:
Bei vermieteten Objekten kann die Winterdienstpflicht per schriftlichem Mietvertrag an die Mieter:innen übertragen werden – klar geregelt, rechtlich wirksam.
💡 Tipp:
Wer den Winterdienst nicht selbst ausführen kann oder will, sollte einen zertifizierten Winterdienst in Leverkusen beauftragen – für sichere, rechtskonforme Flächen bei jedem Wetter.
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Ihre gesetzliche Winterdienstpflicht in Leverkusen als Eigentümer:in
Die Stadt Leverkusen verpflichtet private Grundstückseigentümer:innen, in der Winterzeit für sichere, begehbare Gehwege und Zufahrten rund um ihre Immobilie zu sorgen.
Diese Pflichten dienen nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern helfen auch dabei, Unfälle, rechtliche Konsequenzen und finanzielle Schäden zu vermeiden.
Ein zuverlässiger Winterdienst in Leverkusen unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben pünktlich, gründlich und umweltschonend umzusetzen – ganz ohne Aufwand für Sie.
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Folgen bei Vernachlässigung der Winterdienstpflicht in Leverkusen
Wer nicht räumt, riskiert mehr als nur Glätte
Wer als Eigentümer:in in Leverkusen seiner gesetzlichen Winterdienstpflicht nicht nachkommt, setzt sich ernsten rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aus.
Die Stadt duldet keine Nachlässigkeit – und im Schadenfall wird es teuer.
❌ Mögliche Folgen bei Missachtung der Räum- und Streupflicht:
Bußgelder:
Empfindliche Strafen durch das Ordnungsamt bei Verstoß gegen kommunale Satzungen
Haftung bei Unfällen:
Stürzen Passant:innen auf ungeräumten Flächen, haften Eigentümer:innen vollumfänglich für Sach- und Personenschäden
Gefährdeter Versicherungsschutz:
Viele Versicherungen verweigern Leistungen, wenn keine Nachweise über ordnungsgemäße Räum- und Streumaßnahmen vorgelegt werden
Rechtsstreitigkeiten:
Geschädigte können Schadensersatzforderungen und Klagen einreichen – mit oft langwierigen und teuren Konsequenzen
✅ Unser Tipp für Eigentümer:innen in Leverkusen:
Risiken vermeiden – Verantwortung professionell abgeben!
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